Frauenklinik
Nach der Geburt
Wochenbettbetreuung
Als Schwangere und nach der Geburt haben Sie Anspruch darauf, von einer Hebamme betreut zu werden. Die Kosten rechnet die Hebamme in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab. Sie sollten sich so früh wie möglich um eine Hebamme kümmern - am besten sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind!
Die Kontaktdaten unserer Hebammen finden Sie unter Wochenbettbetreuung im Programm der Eltern- und Geschwisterschule.
Zusätzlich führen weitere Institutionen Listen über freiberufliche Hebammen: