Radiojodtherapie (Nukleartherapie) | Märkische Kliniken
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Klinik für Nuklearmedizin

Radiojodtherapie (Nukleartherapie)

Die erste Radiojodtherapie der Schilddrüse wurde in Deutschland im Jahre 1953 durchgeführt. Mittlerweile hat man also mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung mit dieser Behandlungsform. Während dieser Zeit hat man immer wieder versucht, andere Behandlungsmethoden für Schilddrüsenerkrankungen zu etablieren, die mittlerweile allesamt nur noch in medizinischen Geschichtsbüchern zu finden sind. Nur die Radiojodtherapie gibt es noch.

In den letzten 50 Jahren wurden viele wissenschaftliche Studien durchgeführt, deren Ziel es war, mögliche Spätschäden der Radiojodtherapie nachzuweisen. Insbesondere die mit der Radiojodtherapie verbundene Strahlenbelastung wurde immer wieder für krebsfördernd gehalten. Inzwischen ist klar, es gibt keine Langzeitschäden durch die Radiojodtherapie. Im Gegenteil: die letzte großen Studie, für die viele Tausend Patienten Jahrzehnte lang untersucht wurden, zeigte, dass Menschen, bei denen eine Radiojodtherapie durchgeführt wurde, ein um elf Prozent geringeres Krebsrisiko haben, als Menschen, bei denen dies nicht der Fall war. Die Studie wurde in England durchgeführt und 1999 in der angesehenen medizinischen Fachzeitschrift Lancet veröffentlicht.

Die Radiojodtherapie ist ein Erfolg

Während viel Medikamente in den letzten 50 Jahren vom Markt verschwunden sind und viele Operationsmethoden heute nur noch in medizinhistorischen Büchern beschrieben werden, wird die Radiojodtherapie weiterhin erfolgreich eingesetzt. Fast alles, was vor 50 Jahren medizinischer Standard war, hat den Test der Zeit nicht überstanden. Die Radiojodtherapie ist also mit ihrer langen Erfolgsgeschichte eine der am besten untersuchten und sichersten Behandlungsverfahren, die es in der Medizin gibt.

Man könnte meinen, dass eine Behandlung, die es schon so lange gibt wie die Radiojodtherapie, in allen Krankenhäusern Deutschlands nach dem gleichen Schema durchgeführt wird. Das ist aber nicht so. Die Ursache liegt darin, dass die Durchführung von Radiojodtherapien genehmigungspflichtig ist. Die genehmigende Behörde ist die jeweilige örtliche Bezirksregierung. Und weil jede Bezirksregierung andere Vorstellungen davon hat, was für ihre Bürger gesund und was für sie gefährlich ist, gibt es auch überall unterschiedliche Vorschriften für die Radiojodtherapie. So gibt es Radiojodstationen, auf denen die Patienten die Fenster ihrer Zimmer nicht öffnen dürfen. Wenige Kilometer weiter im nächsten Regierungsbezirk ist dies vielleicht anders. Es gibt Stationen, auf denen die Patienten spezielle Unterwäsche tragen müssen. Und so weiter. Wenn also bei Ihnen eine Radiojodtherapie geplant ist, dann müssen Sie in dem Krankenhaus, das Sie ausgewählt haben, konkret nach den hier gültigen Vorschriften fragen.