Obduktionen | Märkische Kliniken
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Institut für Pathologie

Obduktionen

Im Rahmen der internen Qualitätssicherung des Klinikums werden im Institut für Pathologie im Auftrag der verschiedenen Kliniken jährlich etwa 40 Obduktionen durchgeführt.

Bemühen um Heilung und humane Lebensbegleitung setzt ein Verstehen und ein korrektes Erkennen von Krankheiten voraus. Ihre Symptome müssen richtig gedeutet werden. Um diese diagnostischen Fähigkeiten ständig zu verbessern, sind Autopsien (griechisch: selbst sehen) hilfreich.

Die Obduktion (Leichenöffnung, Autopsie, Sektion) ist die letzte ärztliche Handlung zugunsten der Patienten und der Allgemeinheit. Sie umfasst die sorgfältige äußere Untersuchung des Leichnams, die Feststellung der sicheren Todeszeichen, die ärztlich fachgerechte Öffnung einer Leiche, die Entnahme von zur Untersuchung erforderlichen Organen und Geweben sowie die Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes des Leichnams in Achtung vor dem Verstorbenen in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise.

Obduktionen sind hilfreich, um therapeutische Entscheidungen, insbesondere in der letzten Lebensphase, zu überprüfen. Durch den Vergleich der zu Lebzeiten gestellten Diagnosen mit dem durch die Obduktion (lateinisch: obducere = vorführen) ermittelten zum Tode führenden Hauptleiden wird offen gelegt, ob Krankheitssymptome richtig gedeutet wurden und die mit Hilfe bildgebender, pathologisch-anatomischer und klinisch-chemischer Untersuchungsmethoden gestellten Diagnosen einer Überprüfung im Obduktionssaal standhalten. So können die behandelnden Ärzte und auch der Pathologe ihre zu Lebzeiten des Patienten gestellten Diagnosen hinterfragen, langfristig ihre diagnostischen Fähigkeiten verbessern und aus Fehlern lernen. Auf diese Weise stellt die Obduktion eine wichtige Qualitätssicherungsmaßnahme im Krankenhaus dar. Die auch den behandelnden Hausärzten und den Angehörigen zugänglichen Obduktionsberichte erhöhen die Transparenz des Todesursachengeschehens im Krankenhaus und schaffen Vertrauen.

Leider hat die Bereitschaft zur Einwilligung in eine Obduktion in der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Dieser Tatsache hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen dadurch Rechnung getragen, dass er im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen festlegt, dass Krankenhausträger verpflichtet sind, anlässlich des Abschlusses eines Aufnahmevertrages nach der Einstellung zu einer Obduktion zu fragen.

Im Einzelnen sprechen folgende Gründe für die Durchführung von Obduktionen:

  • Qualitätssicherung für Diagnostik und Therapie
    Obduktionsergebnisse sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung. Auch bei der zukünftigen Finanzierung des Gesundheitswesens über diagnoseorientierte Fallpauschalen können sie zur Validität der Daten beitragen.
  • Synopsis durch Längsschnitt-Betrachtung (Justierung der Interventionsschwelle)
    Der rückwärts gerichtete Blick am Obduktionstisch vermittelt Erfahrungen über das Leben zum Tode und hilft bei der Justierung der Interventionsschwelle bei Sterbenden (d. h. bei der Entscheidung darüber, ob eine Therapie lebenswertes Leben oder das zum Tode führende Leiden verlängert).
  • Integration der klinischen Fachdisziplinen
    Als Vertreter eines allgemeinmedizinisch orientierten Querschnittsfaches ist der Prosektor (der die Obduktion durchführende Arzt) auch direkter Ansprechpartner für den Hausarzt und für die Angehörigen im Zusammenhang mit der Aufklärung des Todesursachengeschehens.

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