Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der Märkischen Kliniken erhält Auszeichnung vom Deutschen Ärztinnenbund. Besondere Würdigung zum Mutterschutz für schwangere Ärztinnen | Märkische Kliniken
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25.08.2023, Lüdenscheid

Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der Märkischen Kliniken erhält Auszeichnung vom Deutschen Ärztinnenbund. Besondere Würdigung zum Mutterschutz für schwangere Ärztinnen

Hierfür wurde der Klinik nun das Siegel "Hier arbeiten Sie adäquat ärztlich weiter" vom Deutschen Ärztinnenbund e. V. verliehen. Der Ärztinnenbund bestätigt hiermit, dass der Klinik ein gelungener Mutterschutz vorbildlich gelingt.

Die Klinik möchte nun einen Weg beschreiten, den viele schwangere oder stillende Ärztinnen seit langem herbeisehnten, nämlich die adäquate Berufsausübung auch während einer Schwangerschaft oder eben in der Stillzeit. Während früher allzu häufig sofort zum Beschäftigungsverbot für diese Mitarbeiterinnen zum Schutz des Ungeborenen oder der Stillenden seitens des Arbeitgebers auf Basis des Mutterschutzes gegriffen wurde, will Dr. Klein zukünftig mit diesen Ärztinnen gemeinsam Lösungen entwickeln, wie dieser Spagat erfolgreich gelingen kann. Hierfür entwickelte Dr. Klein gemeinsam mit Experten aus dem betriebsärztlichen Dienst und der Personalabteilung einen innovativen Ansatz, der im sogenannten SOP (Standard Operating Procedure) den Einsatz der schwangeren oder stillenden Ärztinnen regelt.

"Fokus ist auch zukünftig der Mutterschutz", betont Dr. Klein nachdrücklich, "aber dies wird nicht pauschal geregelt oder Arbeitseinsätze abgelehnt, sondern auf freiwilliger Basis wird auf Augenhöhe entschieden, was machbar ist."

Das bedeutet in der Praxis natürlich erheblicher organisatorischer Mehraufwand, denn nach wie vor werden sie von Nacht- und Sonntagsarbeit ausgenommen und auch eine Mehrarbeit über 8,5 Stunden täglich ist nicht erlaubt. Zudem ist dieser Regeldienst auch nur dann möglich, wenn er mit einem zusätzlichen Arzt oder einer zusätzlichen Ärztin besetzt wird.

Trotz allem ist Dr. Klein diese Mühe wert: "Ich möchte künftig den Anteil an Ärztinnen im Team auch noch weiter ausbauen und Rahmenbedingungen schaffen, die für Ärztinnen mit Kinderwunsch oder auch in der Stillphase einfach familienfreundlicher gestaltet sind und den gesetzlichen Anforderungen, unter anderem von Mutterschutz und Arbeitssicherheit, entsprechen". Das fast 20-seitige Dokument regelt somit nicht nur erhöhte Schutzmaßnahmen, sondern gibt klar vor, was auch weiterhin verboten ist oder eben auf freiwilliger Basis geregelt werden kann. 

Für die Praxis hat Dr. Klein auch direkt den Regelprozess verabschiedet. Mitarbeiterinnen, die von ihrer Schwangerschaft erfahren, sollen sich direkt an ihn und die Personalabteilung wenden. Innerhalb von einer Woche findet dann die Besichtigung des Arbeitsplatzes durch den betriebsärztlichen Dienst statt, der die sogenannte Gefährdungsbeurteilung mit ihm ausfällt, die Beratung der Schwangeren oder Stillenden durch den betriebsärztlichen Dienst sicherstellt und gemeinsam mit ihm die Möglichkeiten bespricht. Dr. Klein betont: "Die Entscheidungen, die die Mitarbeiterin trifft, sind nicht nur freiwillig, sondern können jederzeit natürlich widerrufen und notwendige Anpassungen vorgenommen werden".

Mehr als 30 Kliniken sind bundesweit bereits dem Aufruf des Deutschen Ärztinnenbundes gefolgt und haben sich verpflichtet, ein besonderes Angebot zu schaffen. Auch in den Märkischen Kliniken ist geplant, das Angebot auszubauen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.aerztinnenbund.de

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