Becken und Hüfte | Unfallchirurgie und Orthopädie - Märkische Kliniken
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Chirurgie III:
Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Spezielle Unfallchirurgie und Neurotraumatologie

Becken und Hüfte

Arthrose des Hüftgelenkes

Der Gelenkverschleiß (Arthrose) betrifft am häufigsten das Hüftgelenk. Vorwiegend entsteht die Arthrose im Laufe des Lebens ohne äußerlich erkennbare Ursache, wobei eine familiäre Häufung bekannt ist. Seltener tritt die Arthrose des Hüftgelenkes nach Unfällen oder im Rahmen von entzündlichen Erkrankungen wie z.B. Rheumatoider Arthritis auf.

Symptome

Im Anfangstadium der Arthrose treten Beschwerden zunächst nur nach stärkerer Belastung auf. Im Laufe der Erkrankung bestehen Schmerzen bereits bei geringerer Belastung und im fortgeschrittenen Stadium oft auch in Ruhe. Häufig ist die eingeschränkte Beweglichkeit im Alltag problematisch, z.B. beim Zubinden der Schuhe oder auch beim Einsteigen in einen PKW.

Behandlung

Die initiale Behandlung der Arthrose ist konservativ (z.B. beschwerdeadaptierte Belastung, Physiotherapie/Bewegungsübungen, bedarfsweise Medikamente). Führt die konservative Behandlung zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis, ist die Indikation zu einer Operation zu prüfen. Möglicherweise sind Gelenkerhaltende Operationen sinnvoll (z.B. Umstellungsoperationen, Entfernen von Zysten/freier Gelenkkörper).
Liegt ein fortgeschrittener Verschleiß des Hüftgelenkes vor, ist häufig der Ersatz des verschlissenen Hüftgelenkes durch ein künstliches Gelenk indiziert.

 

 

Knochenbruch bei einliegender Prothese

Jährlich werden in Deutschland mehr als 200.000 Hüftprothesen implantiert. Allein die Höhe dieser Zahl legt nahe, dass in vielen dieser Fälle auch Menschen mit einliegender Hüftprothese betroffen sein können.

Behandlung

Ist die Prothese durch den Knochenbruch gelockert und ein Hüftprothesenwechsel erforderlich, ist der Orthopäde gefragt. Soll die vorhandene Hüftprothese erhalten bleiben, wird die Expertise des Unfallchirurgen benötigt. Beides ist am Klinikum Lüdenscheid vorhanden..

Abhängig von der Art des Bruches und davon, ob der Hüftschaft locker oder fest im Knochenverankert ist, kann eine Osteosynthese (in der Regel eine winkelstabile Platte) oder ein Prothesenwechsel als operative Notwendigkeit gegeben sein. Ein konservativer Therapieansatz ist nahezu nie gegeben, außer eventuell bei isolierten Brüchen des großen oder kleinen Rollenhügels (Vancouver Typ A1 oder A2 Frakturen), wenn sich diese im Verlauf nicht verschieben.

Neben der Knochenbruchbehandlung gibt es bei einigen Patienten Nebenerkrankungen, die zu berücksichtigen sind. Ist die Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente notwendig, werden schonende und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Narkoseverfahren zur Anwendung kommen. Falls nötig, ist die medizinische Betreuung auf unserer Intensivstation nach einem  Eingriff gewährleistet.