Anpassungslehrgang für ausländische MTRA | Märkische Kliniken
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Erwerb der Berufserlaubnis als MTR

Wenn Sie in Deutschland als MTR arbeiten möchten, benötigen Sie eine Berufserlaubnis nach MTA - Gesetz.
Um diese zu erlangen müssen Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten bzw. wohnen, einen Antrag auf "Feststellung der Gleichwertigkeit" stellen.
In Nordrhein-Westfalen ist das die Bezirksregierung in Düsseldorf, Dezernat 24
https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Anerkennung-auslaendischer-Bildungsnachweise_Fortsetzung.html
Im Feststellungsbescheid werden, je nach Herkunftsland (EU- oder Drittstaat), individuelle Auflagen für die Gleichwertigkeit gemacht und Sie haben immer zwei Optionen, um die Berufserlaubnis zu erlangen.

Möglichkeiten für EU - Bürger (§25a MTA - APrV):

  1. Sie stellen sich einer mündlichen Eignungsprüfung in den von der Behörde vorgegeben Fachgebieten.
  2. Sie nehmen an einem Anpassungslehrgang teil, der an der MTRA-Schule der Märkischen Kliniken Lüdenscheid angeboten wird.


Möglichkeiten für Bürger aus Nicht - EU -Staaten (§25b MTA - APrV):

  1. Sie stellen sich einer Kenntnisprüfung (praktische Prüfung mit Prüfungsgespräch) in den von der Behörde vorgegebenen Fachgebieten.
  2. Sie nehmen an einem Anpassungslehrgang teil, der an der MTR-Schule der Märkischen Kliniken Lüdenscheid angeboten wird und der mit einem Abschlussgespräch endet.


Vor Beginn einer Maßnahme müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, für welche Option Sie sich verbindlich entscheiden. Nach Beginn der Maßnahme ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Anpassungslehrgang

Die Märkischen Kliniken Lüdenscheid bieten seit dem 01. August 2019 den oben benannten Anpassungslehrgang berufsbegleitend an.
Der Lehrgang ist modular aufgebaut und erlaubt die individuelle Belegung einzelner Module, je nach Vorgaben des Bescheides der zuständigen Behörde.
Alle Module sind inhaltlich eigenständig. Aus diesem Grund ist ein Einstieg in den Lehrgang jederzeit möglich.
Alle Lehrgangsunterlagen und die Kommunikation mit den Lehrenden findet über eine Lernplattform statt. Eine entsprechende technische Ausstattung ist damit zwingend notwendig.
Der Anpassungslehrgang ist mit der zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen abgestimmt und von dieser genehmigt.
Sie haben die Möglichkeit den Lehrgang als Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung zu absolvieren.
Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit die Module entweder als normalen Unterricht zu besuchen oder sie online zu absolvieren (vgl. EpiGesAusSichVP vom 10.06.2020). Für diesen Fall benötigen Sie entsprechende Geräte (Laptop, Tablet mit Mikrofonfunktion) und einen stabilen Internetzugang.

Kosten und Finanzierung

Lehrgangskosten:
Folgende Leistungen kann Ihnen die MTRA-Schule im Rahmen des Lehrganges in Rechnung stellen:

  • Kosten für einzelne Module, je nach Bescheid der zuständigen Behörde.
  • Pauschale Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr für die individuelle Prüfung Ihres Bescheides, Bereitstellung von Lehrgangsunterlagen, Kommunikation mit Behörden, Beratungsleistungen etc.
  • Vermittlungsgebühren für Praktika in Wohnortnähe (optional)
  • Kosten für die individuelle Betreuung während der Praktika (optional, wenn Betriebe dies in Rechnung stellen)
  • Prüfungsgebühren

Da die Kosten individuell nach den Vorgaben des Bescheides und ggf. bereits vorhandener Praktika stark variieren können, ist eine genaue Kostenaufstellung erst nach Eingang des Bescheides möglich.
Bei Inanspruchnahme ALLER möglichen Leistung der MTRA-Schule können die Kosten bis zu 10.000€ betragen.

Finanzierung:
Der Lehrgang ist nicht staatlich finanziert und nicht AZAV-zertifiziert.
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Lehrgangsfinanzierung:

  • Sie haben einen Arbeitgeber, der Sie bereits während des Lehrganges einstellt und die Kosten im Rahmen einer Weiterbildung übernimmt.
  • Sie beantragen eine Förderung durch das IQ - Netzwerk (www.iq-netzwerk-nrw.de)
  •  Ihr zuständiges Jobcenter bewilligt die Maßnahme im Rahmen einer "Freien Förderung".



Ablauf und Dauer

Ablauf eines Lehrganges:

  1. Einreichung des Feststellungsbescheides bei der MTRA-Schule
  2. Prüfung des Bescheides, Erstellung der individuellen Lehrgangsinhalte und Kostenübersicht
  3. Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch den/die Antragssteller*in
  4. Anmeldung zum Lehrgang unter Vorlage einer Kostenübernahmebestätigung
  5. Erstellung eines Weiterbildungsvertrages und der notwendigen Dokumentationsunterlagen
  6. Nach Eingang des Vertrages zeitnaher Beginn des Lehrganges
  7. Nach Absolvierung aller geforderten Lehrgangsmodule sowie der Praktika Anmeldung zum Abschlussgespräch (jeweils zum Ende eines Quartals)
  8. Durchführung der Abschlussgespräche
  9. Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch die MTRA-Schule über das Ergebnis der Abschlussgespräche

Nach erfolgreicher Durchführung der Abschlussgespräche werden Sie ein Schreiben der zuständigen Behörde erhalten, mit dem Sie dann Ihre Berufserlaubnis beantragen können (in NRW die Gesundheitsämter der Wohnorte).

Lehrgangsdauer:
Je nach Vorgaben der Behörde zwischen 3 und 12 Monaten.

Theoretische Module:

Die Module können als „Abendschule" an Wochentagen oder als Tagesveranstaltungen an den Wochenenden stattfinden. In Abstimmung mit diesen Terminen können zusätzlich die Praktika absolviert werden.
Um ein Modul abzuschließen muss, neben der regelmäßigen Teilnahme, eine Evaluationsaufgabe zu den Inhalten erfolgreich bewertet werden. Diese dient gleichzeitig der Vorbereitung auf das Abschlussgespräch.

Ort und Zeit

Veranstaltungsort:
MTRA-Schule am Klinikum Lüdenscheid
Herscheider Landstraße 89
58515 Lüdenscheid
 

Veranstaltungszeiten:
Samstag und Sonntag jeweils von 08.00 – 15.00 Uhr oder  09.00 - 17.00 Uhr (abhängig von den Dozenten*innen)
Montag bis Freitag jeweils von 17.00 – 20.15 Uhr.
Termine werden bei Anmeldung bekannt gegeben und richten sich nach der Mindestteilnehmendenzahl (8 Personen).
Es finden ca. 2-3 Module pro Monat statt.

Anmeldung

Um sich für einen Lehrgang anzumelden:

  • Senden Sie bitte zunächst den Feststellungsbescheid Ihrer zuständigen Behörden an: MTRA-Schule@maerkische-kliniken.REMOVE-THIS.de
  • Nach Prüfung des Bescheids erhalten Sie eine Lehrgangs- und Kostenübersicht.
  • Wenn Sie eine Kostenübernahmebestätigung erhalten haben, können Sie sich verbindlich zum Anpassungslehrgang anmelden. Die Kostenübernahmebestätigung müssen Sie zur Anmeldung vorlegen.
  • Sie erhalten alle Lehrgangsunterlagen und die Zugänge zu den Online-Modulen
  • Telefonische Auskunft erhalten Sie über das Sekretariat der Schule: 02351 46-3300.

Anmeldeformular