Erwerb der Berufserlaubnis als Pflegefachperson
Pflege - Anpassungslehrgang zur Anerkennung ausländisch erworbener Berufsabschlüsse
Wenn Sie in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten möchten, benötigen Sie eine Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), welche nach den Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) zu erlangen ist.
Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten bzw. wohnen, einen Antrag auf "Feststellung der Gleichwertigkeit" stellen.
In Nordrhein-Westfalen ist das die Bezirksregierung in Düsseldorf, Dezernat 24
(https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Anerkennung-auslaendischer-Bildungsnachweise_Fortsetzung.html)
Im Feststellungsbescheid werden, je nach Herkunftsland (EU- oder Drittstaat) individuelle Auflagen für die Gleichwertigkeit gemacht und Sie haben immer zwei Optionen, um die Berufserlaubnis zu erlangen.
Möglichkeiten für Bürger aus einem Vertragsstaat der EU (nach §41 PflBG)
- Sie stellen sich einer Eignungsprüfung nach §47 PflAPrV (praktische Prüfung mit Prüfungsgespräch) in den von der Behörde vorgegeben Kompetenzbereichen und Einsatzgebieten.
- Sie nehmen an einem Anpassungslehrgang nach §46 PflAPrV teil, der an der Pflegeschule der Märkischen Kliniken Lüdenscheid angeboten wird.
Möglichkeiten für Bürger aus Nicht - Vertragsstaaten der EU (nach §40 PflBG):
- Sie stellen sich einer Kenntnisprüfung nach §45 PflAPrV (mündlicher und praktischer Teil) in den von der Behörde vorgegebenen Kompetenzbereichen und Einsatzgebieten.
- Sie nehmen an einem Anpassungslehrgang nach §46 PflAPrV teil, der an der Pflegeschule der Märkischen Kliniken Lüdenscheid angeboten wird und der mit einem Abschlussgespräch endet.
Vor Beginn einer Maßnahme müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, für welche Option Sie sich verbindlich entscheiden. Nach Beginn der Maßnahme ist ein Wechsel nicht mehr möglich.
Beispiel: Sie melden sich zur Eignungs- oder Kenntnisprüfung an. In der Vorbereitung stellen Sie fest, dass Sie die Inhalte nicht allein, ohne Unterricht und Anleitung bewältigen können und möchten lieber in den Lehrgang wechseln. Das ist dann nicht mehr möglich.
Umgekehrt stellen Sie vielleicht innerhalb des Lehrganges fest, dass Sie die Inhalte bereits beherrschen und lieber den Lehrgang abbrechen möchten, um sich der Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung zu stellen. Auch das ist dann nicht mehr möglich bzw. muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Anpassungslehrgang
Die Märkischen Kliniken Lüdenscheid bieten seit dem 01. März 2021 den oben benannten Anpassungslehrgang an.
Der Lehrgang ist modular aufgebaut und erlaubt die individuelle Belegung einzelner Module, je nach Vorgaben des Bescheides der zuständigen Behörde.
Ein Großteil der Module wird als Onlineunterricht angeboten, sodass keine Reisezeiten und -kosten entstehen. Sie benötigen dafür einen PC, Laptop o.ä. mit Kamera und Mikrofon sowie einen stabilen Internetzugang. Diese Unterrichte finden als "Abendschule" ab ca. 17.00 Uhr oder an den Wochenenden statt und können sogar schon vor der Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland wahrgenommen werden.
Alle Module sind weitestgehend inhaltlich eigenständig. Aus diesem Grund ist ein Einstieg in den Lehrgang in den meisten Fällen jederzeit möglich.
Der Anpassungslehrgang ist mit der zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen abgestimmt und von dieser genehmigt.
Sie haben die Möglichkeit den Lehrgang als Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung zu absolvieren. Die zuständige Behörde legt dann fest, wie und durch wen die Prüfung durchgeführt werden kann.
Finanzierung
Der Lehrgang ist nicht staatlich finanziert.
- Sie haben folgende Möglichkeiten zur Lehrgangsfinanzierung:
- Sie haben einen Arbeitgeber, der Sie bereits während des Lehrganges einstellt und die Kosten im Rahmen einer Weiterbildung übernimmt.
- Sie beantragen eine Förderung durch das IQ - Netzwerk (www.iq-netzwerk-nrw.de)
- Ihr zuständiges Jobcenter bewilligt die Maßnahme im Rahmen einer "Freien Förderung".
Lehrgangskosten
Folgende Leistungen kann Ihnen die Pflegeschule im Rahmen des Lehrganges in Rechnung stellen:
- Kosten für einzelne Module, je nach Bescheid der zuständigen Behörde.
- Pauschale Anmelde- und Bearbeitungsgebühr für die individuelle Prüfung Ihres Bescheides, Bereitstellung von Lehrgangsunterlagen, Kommunikation mit Behörden, Beratungsleistungen etc.
- Prüfungsgebühren
Da die Kosten und Dauer des Lehrganges individuell nach den Vorgaben des Bescheides und ggf. bereits vorhandener Praktika stark variieren können, ist eine genaue Kostenaufstellung erst nach Eingang des Bescheides möglich.
Ablauf eines Lehrganges und Dauer
- Einreichung des Feststellungsbescheides
- Prüfung des Bescheides, Erstellung der individuellen Lehrgangsinhalte und Kostenübersicht
- Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch den/die Antragssteller*in
- Anmeldung zum Lehrgang unter Vorlage einer Kostenübernahmebestätigung, Sprachniveau B2
- Erstellung eines Weiterbildungsvertrages und der notwendigen Dokumentationsunterlagen
- Nach Eingang des Vertrages zeitnaher Beginn des Lehrganges
- Nach Absolvierung aller geforderten Lehrgangsmodule sowie der Praktischen Einsätze Anmeldung zum Abschlussgespräch (jeweils zum Ende eines Quartals)
- Durchführung der Abschlussgespräche
- Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch die Schule über Ergebnis der Abschlussgespräche
Nach erfolgreicher Durchführung der Abschlussgespräche werden Sie ein Schreiben der zuständigen Behörde erhalten, mit dem Sie dann Ihre Berufserlaubnis beantragen können (in NRW die Gesundheitsämter der Wohnorte).
Lehrgangsdauer:
Je nach Vorgaben der Behörde zwischen 3 und 12 Monaten.
Theoretische Module
Die Onlinemodule finden überwiegend an Wochentagen in Form einer "Abendschule" statt. Die Präsenzmodule werden nach Erreichung der Mindestteilnehmerzahl als Blockunterricht geplant.
Alle Lehrgangsunterlagen und Informationen werden über die Lernplattform StudIP nach verbindlicher Lehrgangsanmeldung zur Verfügung gestellt. Zur Registrierung und Vergabe der Zugangsdaten wird eine E-Mail-Adresse benötigt.
Veranstaltungszeiten
Onlineunterricht: In der Regel an Wochentagen (Mo - Fr) von 17.00 - 20.15 Uhr oder an Wochenenden nach Absprache mit den zuständigen Dozenten*innen.
Termine werden bei Anmeldung bekannt gegeben.
Veranstaltungsort für Präsenzmodule
MTRA-Schule der Märkischen Kliniken Lüdenscheid
Herscheider Landstr. 89
58515 Lüdenscheid
Ansprechpartnerin:
Stephanie Putz
Sekretariat MTRA-Schule
E-Mail: stephanie.putz@maerkische-kliniken. de