Unternehmensverbund Märkische Kliniken GmbH

Schulkonzept

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1. Gesetzliche Grundlagen und Unternehmensleitlinien
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das Pflegeversicherungsgesetz, Pflegequalitätssicherungsgesetz und SGB V und XI bilden das Fundament unserer Schulphilosophie. Flankiert wird dieses Fundament von unseren Unternehmensleitlinien, wonach wir als kommunales Unternehmen dazu verpflichtet sind: „den öffentlichen Auftrag im Sinne unseres Auftraggebers und Eigentümers, des Märkischen Kreises, zu erfüllen. ... Die Krankenhäuser des Märkischen Kreises nehmen wesentliche Ausbildungsaufgaben in den Kranken- und Altenpflegeschulen und im Bereich Pflegewissenschaften mit der Universität Witten-Herdecke wahr.“
 
2. Menschenbild
Unserer Schulphilosophie ist das Humanistische Menschenbild zugrunde gelegt. Dieses entfaltet sich in der Dualität zwischen Individualismus und Sozialismus, wobei letzterer nicht als politische Richtung zu verstehen ist. So entfaltet sich der Mensch in seiner Lebenswelt zwischen Freiheit, Selbstverwirklichung sowie persönlichem Wohlergehen (Individualismus) und der Entwicklung der Gesellschaft und dem Gemeinwohl (Sozialismus). Der Mensch ist demnach verpflichtet, auf das Gemeinwohl zu achten und die Gemeinschaft aufzurufen, das Individuum, insbesondere aber Minderheiten zu schützen. Hieraus ergibt sich auch die grundlegende Haltung der Wertschätzung und Respektierung des Individuums in seiner Ganzheit (Holismus).
 
3. Pflegeverständnis
Das Alter ist auch in der heutigen Gesellschaft immer noch eine Metapher für Abbau, Krankheit, Verfall und Tod. Gerade in der Pflege bedarf es neben der Professionalität bei den beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen vor allem menschlicher Qualitäten, um den zu Pflegenden in ihren verschiedenen Persönlichkeiten gerecht werden zu können. Die/der AltenpflegerIn muss sich ihres/seines Einflusses auf den alten Menschen bewusst sein. Er soll, unabhängig vom Alter, als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft angesehen werden. Dazu ist ein vorurteilsfreies, sachliches Annehmen seiner Person und seiner Fähigkeiten unabhängig seiner körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen erforderlich. Aufgrund genauer Beobachtung müssen individuelle verdeckte Ressourcen erkannt, gefördert bzw. erhalten werden
 
4. Pädagogische Intention
Wie für alle Ausbildungsszenarien gilt auch hier, dass aus Fehlern gelernt wird und Fehler in der Ausbildung ihre Berechtigung haben. Das Unterrichtsgeschehen soll die Lernenden zur unabhängigen, kritischen Urteilsbildung befähigen. Dadurch wird das Ausbildungsziel zur/zum selbständigen und eigenverantwortlichen AltenpflegerIn verfolgt. Angelehnt an unser Bildungsverständnis sind unsere Ausbildungen auf die Förderung der erwachsenbildnerischen Elemente ausgerichtet. Das bedeutet, dass die SchülerInnen mit Beginn der Ausbildung in die eigene Lernverantwortung geführt werden. Dies wird insbesondere erreicht über gezielte didaktische Anwendungsbereiche, Lernberatung und pädagogische Gespräche zur Erlernung der Fähigkeit zur Selbstreflexion.
 
5. Bildungs- und Ausbildungsziele
Die Bildungsziele, die wir verfolgen, leiten sich sowohl aus den gesetzlichen Grundlagen und den Unternehmensleitlinien als auch aus dem Menschenbild und dem Pflegeverständnis ab:

  • Akzeptanz des Individuums als selbständige, eigenverantwortliche Persönlichkeit, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Nation, Geschlecht, Religion etc.
  • Respektierung des alten und/oder kranken Menschen als prinzipiell für sich kompetente Persönlichkeit, unabhängig von Ausprägung und Charakter der zugrunde liegenden Krankheit bzw. Behinderung.
  • Erkenntnis des Menschen als selbstbestimmtes Wesen mit der prinzipiellen Befähigung zu wachsen und Mündigkeit zu erlangen, unabhängig von Alter, Bildungsgrad, Geschlecht etc.
  • Toleranz, Freiheit, Respekt, Achtung der Menschenwürde, Mitmenschlichkeit, Verantwortung und Autonomie sind Werte, die für das Erreichen dieser Bildungsziele unerlässlich sind

Die Ausbildungsziele leiten sich zum einen aus § 3 AltPflG v. 25.08.2003 ab. Demnach soll die Ausbildung „Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen, eigenverantwortlichen und geplanten Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Sie soll darüber hinaus dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.“

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert darüber hinaus eine Ausbildung nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Außerdem fördern wir die Einbettung von pflegetheoretischen Konzepten in die Grundausbildung, um im Sinne der Schlüsselqualifikationen der/dem zukünftigen AltenpflegerIn zu einer zukunftsgerichteten Fach-, Handlungs- und Sozialkompetenz zu verhelfen.